Bei der Beantwortung dieser Frage gibt es zu beachten, dass der Begriff “Einkommensgrenze” nicht wirklich aussagekräftig weil nicht eindeutig definiert ist. Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung gilt es zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden. …weiterlesen
Donnerstag, 27. August 2009, 16:39
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Bei der Beantwortung dieser Frage gibt es zu beachten, dass der Begriff “Einkommensgrenze” nicht wirklich aussagekräftig weil nicht eindeutig definiert ist. Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung gilt es zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden. …weiterlesen