Krankenkassenbeitragssätze und Gesundheitsfonds
Seit dem 1. Juli 2007 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Rund 85 Prozent der Bundesbürger sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, von denen es rund 200 Stück gibt, die sich in Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen, landwirtschaftliche Krankenkassen, Knappschaften und Ersatzkassen aufteilen lassen.
Waren die Krankenkassenbeitragssätze früher von Bundesland zu Bundesland und Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden, gilt seit dem 1. Januar 2009 der einheitliche Beitragssatz für gesetzlich Versicherte.
So werden nun in jedem Bundesland und bei jeder Kasse 14,9 Prozent fällig, diese wandern dann zusammen mit den Beiträgen der Arbeitgeber und Steuermitteln in den sogenannten Gesundheitsfonds, aus dem wiederum jede Krankenkasse für jedes Mitglied einen pauschalen Betrag erhält. Für alte und kranke Mitglieder gibt es extra Zuschläge. Die Krankenkassen wurden im Zuge dieser Neuerung außerdem in Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) umgewandelt. Um das inzwischen stark geschrumpfte Leistungsniveau zu erhöhen, kann der Versicherte mit privaten Zusatzversicherungen verbesserte Leistungen erwirken.
Der Gesundheitsfonds wird vom Bundesversicherungsamt verwaltet und mit den oben genannten Mitteln gefüllt. Reichen die Pauschalbeiträge für die Krankenkassen bei einer Kasse nicht zur Deckung ihrer Kosten aus, kann diese zusätzliche Beiträge verlangen, die ausschließlich von den Mitgliedern getragen werden, aber ohne Einkommensprüfung pauschal nicht über 8 Euro monatlich liegen dürfen, höhere Zusatzbeiträge dürfen jedoch nicht über 1% der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds liegen.
Erst wenn die Mittel aus dem Gesundheitsfonds zwei Jahre in Folge weniger als 95 Prozent der Kosten abdecken, werden die Krankenkassenbeitragssätze erhöht.
Das Prinzip des Gesundheitsfonds ist übrigens international nicht exklusiv auf Deutschland beschränkt. Auch in Ländern wie Israel, Belgien und den Niederlanden zahlen die Krankenkassenmitglieder ihre Beiträge an einen Gesundheitsfonds.