Was ist die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung?
Bei der Beantwortung dieser Frage gibt es zu beachten, dass der Begriff “Einkommensgrenze” nicht wirklich aussagekräftig weil nicht eindeutig definiert ist. Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung gilt es zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden.
Der Krankenkassenbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist abhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers. Allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze, ab der der zu zahlende Beitrag nicht weiter erhöht wird, das ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, sie liegt 2009 bei 44.100 Euro jährlich bzw. 3.675 Euro monatlich.
Die Versicherungspflichtgrenze hingegen ist die Grenze, bis zu der die Pflicht besteht, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Bei einem höherem Einkommen, steht es dem Versicherungsnehmer frei, sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Im Jahr 2009 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 48.600 Euro jährlich oder 4.050 Euro monatlich.
Da bis vor einigen Jahren die Beitragsbemessungsgrenze der Versicherungspflichtgrenze gleichgesetzt wurde, kommt es mittlerweile des öfteren zu Verwechslungen der beiden Grenzen.
Warum gibt es für die private Krankenversicherung Einkommensgrenzen, die jedes Jahr anders sind? Die Angabe des aktuellen Jahres ist deshalb wichtig, weil die Werte beider Grenzen in jedem Jahr aufs Neue an das Bruttolohn-Niveau angepasst werden. Hier zeigt sich übrigens klar der Einfluss der Gesundheitsreform von 2007, seit Beginn der Reform muss nämlich die jeweilige Einkommensgrenze drei Jahre in Folge überschritten werden und auch im folgenden Jahr muss ein Einkommen erwartet werden, dass oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Berechnet wird das Bruttojahresentgelt unter der Einbeziehung von Lohn- und Gehaltszahlungen, Sonderleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksamen Leistungen, Sachbezügen, Überstundenvergütungen und Einkünften aus versicherungspflichtigen Zweitjobs.