Bei Scheidung die Versicherungen nicht vergessen
Wer sich von seinem Ehepartner scheiden lässt, hat verständlicherweise etliches um die Ohren. Gerade die finanziellen Angelegenheiten müssen Ordnungsgemäß geregelt werden.
Dabei übersehen die ehemaligen Paare häufig, dass auch die als Ehepaar abgeschlossenen Versicherungen entsprechend abgeändert werden müssen. Das betrifft nicht nur die Anpassung von Anschrift und Bankdaten – wer beispielsweise in der privaten Haftpflichtversicherung bei seinem Ex-Partner mitversichert ist, sollte sich während des Trennungsjahres eine eigene Police zulegen, denn wenn die Scheidung rechtskräftig ist, vergeht automatisch der Versicherungsschutz. Während des Trennungsjahres besteht der Schutz zwar noch, bezahlt der Versicherungsnehmer jedoch seine Prämien nicht weiter oder lässt einen anderen Lebenspartner in die Versicherung mit aufnehmen, entwickeln sich dadurch Probleme für Ex-Gatten/ die Ex-Gattin.
Ähnliches gilt für die Hausratversicherung. Zwar besteht noch bis zu 3 Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit Versicherungsschutz, zu beachten ist allerdings, dass die Versicherung nicht an den Wohnraum gebunden ist. Zieht der Versicherungsnehmer aus, nimmt er den Schutz in seine neue Unterkunft mit, bleibt der Partner in der vormals gemeinsamen Wohnung leben, wird eine neue Police für den Hausrat fällig.
Ist der Halter eines gemeinsamen Fahrzeugs auch gleichzeitig Versicherungsnehmer und bleibt im Besitz des Fahrzeugs, ist hier keine Änderung nötig. Allerdings kann der Ex-Partner unter Umständen bei der selben Versicherung für ein neu zu versicherndes Fahrzeug oftmals günstigere Einstufungen erhalten.
Der gemeinsame Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung muss aufgeteilt werden. Beitragsfrei mitversicherte Ehepartner, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen spätestens drei Monate nach der Scheidung einen neuen Vertrag abschließen.
Aus der Partnerschaft hervorgegangener Nachwuchs bleibt allerdings auch nach der Trennung bei den Eltern mitversichert.