Die Reiserücktrittsversicherung

Zurzeit ist wieder Reisezeit. Die Deutschen verbringen Weihnachten gerne an anderen Orten, weil man zu dieser Zeit ohne das Verbrauchen vieler Urlaubstage zu zwei Wochen Urlaub kommen kann. Vor Antritt der Reise gilt: unbedingt eine Reiserücktrittversicherung abschließen.

Oftmals plant man Reisen einige Zeit im Voraus, wenn aber kurz vor Antritt der Reise etwas unvorhergesehenes passiert ist man durch die Reiserücktrittsversicherung abgesichert und die Stornokosten werden übernommen. Dieses unvorhersehbare Ereignis kann zum Beispiel eine schwere Verletzung, der Tod eines Mitreisenden oder Angehörigen, eine Impfunverträglichkeit oder eine schwere Erkrankung sein. In solchen Fällen sind Sie dann geschützt wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung haben, wenn Sie diese nicht haben, müssen Sie für die Stornierungskosten selbst aufkommen.
Es gibt verschiedene Arten von Reiserücktrittsversicherungen. Sie können beispielsweise zwischen einer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung und ohne entscheiden. Bei der Versicherung mit Reiseabbruchversicherung sind Sie auch vor den Kosten geschützt die aufkommen, wenn Sie die bereits angefangene Reise abbrechen. Diese Versicherung eignet sich für jede normale Urlaubsreise, wenn Sie allerdings nur einen Hinflug gebucht haben, reicht auch eine Versicherung ohne Reiseabbruchversicherung.
Auch zwischen der Reiserücktrittsversicherung mit und ohne Selbsterhalt wird unterschieden, so werden bei der Versicherung ohne Selbsterhalt alle anfallenden Kosten von der Versicherung übernommen.
Dann gibt es noch die Reiserücktrittsversicherung als Einmalversicherung, bei der nur die Reise geschützt ist, für die die Versicherung abgeschlossen wurde und die Reiserücktrittversicherung als Jahresversicherung, die entsprechend alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert.
Für Schiffsreisen gibt es eine eigene Reiserücktrittsversicherung, bei denen die Beträge höher sind, weil die anfallenden Stornokosten höher sind als bei anderen Reisen, deshalb sollten sie gerade hier eine Versicherung abschließen.
Wie ein Test der Stiftung Warentest gerade ergeben hat werden die Stornokosten bei Ausbruch einer Seuche oder Epidemie und bei Terrorgefahr nicht übernommen, es sei denn das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für das entsprechende Land raus gegeben.
Nichts desto trotz ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für alle Fälle immer besser als darauf zu verzichten.

Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 17. Dezember 2009 um 16:42 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
 
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