Die Rechtsschutzversicherung
Wenn es darum geht, dass jemand vor Gericht zieht um Recht zu bekommen, wozu in Deutschland jeder das Recht hat, kann es sehr teuer werden. Dann greift die Rechtsschutzversicherung und sorgt dafür, dass die Kosten nicht zu hoch werden. Es gibt unterschiedliche Tarife für Selbstständige und Nicht-Selbstständige. Bei den Tarifen für selbständige Personen und Firmen gibt es einen Tarif, der nicht nur im Falle privater Rechtsfälle, sondern auch bei Rechtsfällen, die die Firma betreffen schützt, ein so genannter Kompakt-Firmenrechtsschutz. Der Geschäftsführer versichert mit dem Kompakt-Firmenrechtsschutz den privaten Bereich für sich selbst und seine Familie und alles was die selbständige Tätigkeit, oder die Firma betrifft. Außerdem kann der Firmenrechtsschutz von der Steuer abgesetzt werden. Bei der Rechtsschutzversicherung für nicht-selbstständige ist das nicht so, sie müssen in jedem Fall alle Kosten tragen. Für Nicht-Selbstständige gibt es entweder einen Single-Tarif, der die Einzelperson versichert, oder einen Familien-Tarif, der die Familie des Versicherten mitversichert. Zur Familie gehören der Ehepartner oder die Person, die mit dem Versicherten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Außerdem natürlich die minderjährigen Kinder, volljährige Kinder sind ebenfalls mitversichert, wenn sie nicht verheiratet sind, noch zur Schule gehen oder eine Erst-Berufsausbildung, beziehungsweise ein Erst-Studium direkt nach der Schulzeit angefangen haben.
In der Regel sind durch die Rechtsschutzversicherung diese vier Bereiche abgedeckt: der Privatrechtsschutz, der Berufsrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz und der Wohnungsrechtsschutz. Wenn Sie als Kunde jedoch der Meinung sind, dass Sie nicht jeden dieser vier Schütze brauchen, besteht meistens auch die Möglichkeit nur bestimmte Felder zu versichern und die anderen nicht zu versichern.
Bei einem Rechtsstreit müssen Sie einfach den Versicherungsschein mit zu Ihrem Anwalt nehmen und ihm geben. Dieser fragt dann bei Ihrer Versicherung nach, ob es in diesem bestimmten Rechtsfall einen Deckungszusage gibt. Wenn der Fall in den Umfang der Versicherung fällt werden die Anwaltskosten von der Versicherung übernommen.
So einfach kann man sich, im Falle eines Rechtsstreits, vor plötzlich auftretenden Kosten schützen.