Sturmschäden und die Versicherung
Am letzten Wochenende wurde Deutschland von dem Sturmtief Xynthia heimgesucht. Zurück blieben abgedeckte Dächer, umgeknickte Bäume und jede Menge Verwüstung. Die Betroffenen sollten die Schäden sofort bei der Versicherung melden und bestenfalls nichts unternehmen, was die Feststellung der Schäden erschwert, also im Prinzip sollen die Betroffenen alles so lassen wie es ist, bis die Gutachter der Versicherung die schwere der Schäden festgestellt haben. Andernfalls kann es sein, dass der Versicherungsschutz gefährdet wird und die Kosten, die durch die Sturmschäden verursacht wurden nicht von der Versicherung übernommen werden. Gefahrenquellen müssen allerdings beseitigt werden, damit keine Unfälle passieren.
Wer sich nicht sicher ist, welche Versicherung er über welche Schäden informieren soll, sollte am besten die Gebäude-, die Hausrat- und die Kaskoversicherung benachrichtigen, denn im Falle eines Sturms haften diese drei Versicherungen, vorausgesetzt beim Sturm wurde eine Windstärke von acht oder mehr erreicht.
Wer zahlt wann?
Die Hausratversicherung haftet dann, wenn ein Hausratgegenstand, der sich während des Sturms im Haus befand und das Haus beschädigt wurde, zum Spielball des Sturms wurde.
Wenn Dachziegel während des Sturms auf ein parkendes Auto oder Motorrad geschleudert wurden muss die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters für den Schaden am Fahrzeug aufkommen.
Schäden, die durch einen nachweislich morschen Baum angerichtet werden muss die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers, oder aber der Baumbesitzer selbst zahlen. Wenn ein Baum umgeknickt ist, der nachweislich gesund ist, gilt das nach Versicherungsrecht als Einfluss höherer Gewalt und wird von der Versicherung der zu Schaden gekommenen Person übernommen.
Um sich aber über spezielle Sachverhalte genauer zu informieren sollten die Betroffenen sich bei ihrer Versicherung informieren, wie man sich bei Sturmschäden zu verhalten hat und wie die Regulierung der Schäden durch die Versicherung abläuft.