Recht auf Schadenersatz

Wenn es um Schmerzensgeldklagen geht, können deutsche Kläger von Millionensummen, wie sie in den USA ausgezahlt werden, nur träumen. Erst kürzlich hat eine Frau in Nürnberg vor Gericht ganze 40.480 Euro erstritten, weil ihr Ehemann bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. Darüber würde man in den Vereinigten Staaten bloß spotten, denn dort bekam vor Jahren eine Frau ein Schmerzensgeld in Millionenhöhe zugesprochen, weil auf einem Kaffeebecher einer bekannten Fast-Food-Kette nicht vermerkt war, dass der Kaffee heiß ist und sie sich deshalb den Mund verbrühte, seitdem findet man auf den Kaffeepappbechern die Aufschrift „HOT“.

In Deutschland will man den Opfern mit einem Schadenersatz oder Schmerzensgeld auch einen Ausgleich bieten, gleichzeitig soll den Klägern aber auch verdeutlicht werden, dass der Verursacher des Schadens ihnen eine Genugtuung schuldet, die mit keinem Geld der Welt bezahlt werden kann.  
Es gibt aber auch etliche Fälle, in denen nicht sicher ist, ob die Person, die zu Schaden gekommen ist wirklich Anspruch auf Schadenersatz hat oder nicht. Es ist deshalb immer wichtig, dass der Verursacher des Schadens einsieht, dass er oder sie einen Fehler begangen hat und die volle Verantwortung übernimmt.  Ist dies nicht der Fall, kann es schon mal zu einem Rechtsstreit kommen, wo entschieden werden muss, wer die Schuld trägt und wessen Versicherung zahlen muss.
Gleichzeitig sollte man aber auch dazu stehen, wenn man selbst für den Schaden eines anderen verantwortlich ist.

Der Beitrag wurde am Freitag, den 19. März 2010 um 16:55 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
 
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