Die Forderungsausfallklausel
Im Schadensfall versichert zu sein, nützt nicht nur dem Versicherten, sondern auch dem, der von dem Schaden betroffen ist. Leider ist immer noch nur jeder dritte Deutsche tatsächlich haftpflichtversichert. So kann es jeden treffen, und zwar sich selbst Forderungen für einen Schadensfall gegenüber zu sehen, die er selbst tragen muss, aber auch selbst Forderungen an jemanden zu haben, die derjenige nicht leisten kann.
Rettung bei Zahlungsunfähigkeit
Eine solche Situation,in der man sprichwörtlich dem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann, kann ganz schöne Probleme verursachen. Ein wichtiges Teil kann nicht ersetzt werden, eine zwingend notwendige Reparatur nicht ausgeführt werden und dass weil die Forderung nicht von einer Versicherung getragen wird und von der unversicherten Person selbst nicht getragen werden kann. Eine Zwickmühle für jeden Betroffenen und bei kleineren Summen sicher ein Grund die Forderung abzuschreiben und sich damit abzufinden, dass man auf dem Schaden sitzen bleibt. Bei größeren Summen hat man nichts zu lachen, es sei denn man verfügt in seiner eigenen Haftpflicht über die Forderungsausfallklausel.
Rettungsschirm für Geschädigte
Diese Klausel besagt, dass die eigene Versicherungen für Forderungen einspringt, die der Geschädigte nicht von der Versicherung oder aus der eigenen Tasche der Gegenpartei in absehbarer Zeit erstattet kriegt. Die Versicherung wird nicht aufgeben, die Summe von dem Verantwortlichen zurückzufordern aber zumindest für den Geschädigten geht sie erst einmal in Vorleistung. Dieser kann somit seine Kosten begleichen und ist nicht mehr persönlich vom Pech anderer betroffen. Eine gute Sache also, achten Sie darauf, dass Ihre Haftpflicht über diese kleine aber feine Klausel verfügt.